A A A

Freibadkarten

Gemeinsame Sommerferien im Weserangerbad Rinteln Freibadsaison 2025

Informationen zur Beantragung einer kostenlosen 10er-Karte für das Freibad

Auch in diesem Jahr möchte die Stiftung für Rinteln Kindern und Jugendlichen, deren Eltern Sozialleistungen erhalten, einige schöne Tage im Freibad ermöglichen.

  • Familien, die Sozialleistungen erhalten und in Rinteln wohnen, können eine 10er-Freibadkarte beantragen, für Kinder, die zwischen dem 01.05.2007 und 01.05.2023 geboren sind.
  • Um die Aufsicht im Bad zu gewährleisten, erhält eine erziehungsberechtigte Personen Familie eine Freibadkarte.
  • Es besteht kein Anspruch auf Einlass in das Weserangerbad, wenn die Höchstzahl der zugelassenen Badegäste bereits erreicht ist, oder wenn das Bad aus anderen Gründen geschlossen ist.
  • Die Hygiene- und Baderegeln sind einzuhalten.  
  • Die 10er-Karte ist nicht übertragbar. Es besteht kein Erstattungsanspruch in Geld. Sie ist gültig bis zum Ende der Freibadsaison 2025.
  • Es sollen auch in diesem Jahr kostenlose Schwimmkurse in den Sommerferien angeboten werden. Kinder und Jugendliche können ankreuzen, ob sie gern teilnehmen möchten und bekommen von der Stiftung mitgeteilt, wenn die Möglichkeit zur Teilnahme besteht. Bitte dafür unbedingt eine Kontaktmöglichkeit angeben.
    Es handelt sich um Anfängerkurse für Kinder und Jugendliche, die noch keine Schwimmkenntnisse haben.
    Ein Anspruch auf Teilnahme am Schwimmkurs besteht nicht.
  1. Anträge zum Ausfüllen kann man sich hier herunterladen. Sie sind in den Schulen erhältlich oder werden auf Anfrage von der Stiftung für Rinteln per Post zugesandt. (E-Mail: stiftung-fuer-Rinteln@rinteln.de, Tel. 05751 403-106)

  2. Ausländische Personen die Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages benötigen, können sich bei der Stadt Rinteln an Herrn Mohammad Ahmad Tel. 05751 403-338 oder die Integrationsbeauftragte der Stadt Rinteln, Frau Petra Uhe Tel. 0159 0421 8321  wenden

Voraussetzungen für die Beantragung einer kostenlosen 10er-Freibadkarte

  1. Geburtsdatum nach dem 01.05.2007 und vor dem 01.05.2023 und eine erziehungsberechtigte Person je Familie
  2. Wohnsitz in Rinteln
  3. Erhalt von Hartz-IV-Leistungen, Asylbewerberleistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag
  4. Antrag einreichen und Leistungsbescheid über den Erhalt von Sozialleistungen in Kopie anfügen.
  5. Die Ausgabe der Karten erfolgt, sobald das Freibad geöffnet hat, bei der Stiftung für Rinteln, Klosterstr. 20, Zimmer-Nr. 133, 31737 Rinteln in der Zeit von 8.00 – 12. 00 Uhr. Auf Wunsch werden sie auch zugeschickt.