Bauleitplanung der Stadt Rinteln 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rinteln (Bereich: Auf dem Berge, Ortsteil Krankenhagen)
20.10.2025
Bauleitplanung der Stadt Rinteln
35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rinteln (Bereich: Auf dem Berge, Ortsteil Krankenhagen) - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rinteln (Bereich: Auf dem Berge, Ortsteil Krankenhagen), gefasst und die Stadtverwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung der weiteren Verfahrensschritte beauftragt. Als nächster Verfahrensschritt erfolgen nunmehr die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Ziele und Zwecke der Planung: Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer dafür geeigneten Fläche zu schaffen, Konflikte mit anderen Nutzungen zu vermeiden und eine nachhaltige Energiewende zu ermöglichen.
Ziel der Anlagenplanung ist auch eine reversible Bauweise, sodass nach Rückbau der Anlage eine erneute landwirtschaftliche Nutzung der Flächen möglich wird. Auch die befestigten Bereiche sollen wieder vollständig zurückgebaut werden.
Durch die Muldenlage, das umliegende bewegte Relief sowie die festgesetzten Heckenpflanzungen am Rand der Modulfelder soll eine Einbindung in den umgebenden Landschaftsraum erfolgen. Die Auswirkungen und Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild im Zuge der Planung sollen durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich vermieden oder ausgeglichen werden.
Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich des Ortsteils Krankenhagen und umfasst eine Fläche von etwa 7,9 ha. Der Geltungsbereich schließt sich im Süden an den Siedlungsbereich Krankenhagen an und liegt zwischen der Silixer Straße (K 80) im Nordwesten und der Extertalstraße (L 435) im Osten. Im Norden wird der überplante Bereich von der Bebauung südlich des Dachsgangs begrenzt. Die in der Gemarkung Krankenhagen, Flur 8 gelegene Fläche umfasst den überwiegenden Teil des Flurstücks 10/6. Die Erschließung erfolgt aus östlicher Richtung über die bestehende Hofzufahrt Extertalstraße Nr. 12. Die genauen Abgrenzungen und der Geltungsbereich ergeben sich aus der Plankarte.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Rinteln stellt den weitaus überwiegenden Teil des Plangebiets als Fläche für die Landwirtschaft dar. Darüber hinaus wird eine kleine Dreiecksfläche im Osten des Plangebiets einbezogen, die als Wohnbaufläche dargestellt ist. Ein großer Teil im Norden und Westen des Plangebiets wird von der Darstellung Umgrenzung der Flächen deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind überlagert.
Für die künftige Darstellung als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlage ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Planverfahren zur 35. FNP-Änderung wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Auf dem Berge“, Ortsteil Krankenhagen, gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Die aktuellen Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inkl. des Umweltberichts zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rinteln (Bereich: Auf dem Berge, Ortsteil Krankenhagen), liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025
im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (Montag – Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr).
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme oder zur Erörterung zu vereinbaren. Es wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.
Termine zur Einsichtnahme oder Erörterung können telefonisch unter folgenden Nummern vereinbart werden:
05751/4030
05751/403174
Alternativ können Termine per E-Mail über stadtentwicklung@rinteln.de vereinbart werden. Bitte warten Sie eine entsprechende Terminbestätigung ab.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter
www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren
und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter
https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln
einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen im Bauordnungsamt der Stadt Rinteln abgegeben werden. Ihre Stellungnahme können Sie schriftlich, elektronisch (E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de) oder mündlich zur Niederschrift übermitteln. Im Falle einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift ist ein Termin mit den oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln sowie dem Informationsbogen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren, die mit ausliegen.
Rinteln, den 14.10.2025
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Andrea Lange



