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Freigabe der neuen Kunststofflaufbahn an der Burgfeldsweide

29.04.2026

Nach erfolgter Bauabnahme und in Rücksprache mit dem Landkreis Schaumburg wird die neue Kunststofflaufbahn an der Burgfeldsweide ab dem 29.04.2026 für die sportliche Nutzung freigegeben.

Damit steht der über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ geförderte Sportpark vollständig für die Nutzung durch die ansässigen Schulen sowie den Vereins- und Freizeitsport zur Verfügung.

Bei der Nutzung des Kunstrasenplatzes und der Laufbahn sind folgende Vorgaben zu beachten:

  1. Die Sportanlagen sind ausschließlich für eine geeignete sportliche Nutzung zugelassen. Den Weisungen der Sportstättenwarte ist Folge zu leisten.
  2. Die Nutzungszeit endet spätestens um 22 Uhr.
  3. Die Sportanlagen dürfen nur mit geeignetem und sauberem Schuhwerk betreten werden. Beim Kunstrasenplatz ist der Einsatz von Stollenschuhen untersagt. Die Laufbahn darf nicht mit Spikes betreten werden, die länger als 6 mm sind.
  4. Das Befahren der Sportanlagen mit Fahrzeugen (z.B. Fahrräder, Skateboards, Inlineskates, E-Scooter, motorisierte Fahrzeuge) ist verboten.
  5. Auf dem Gelände des Sportparks ist Rauchen (auch E-Zigaretten, Shisha u.ä.) sowie offenes Feuer ausdrücklich untersagt.
  6. Alkohol und Glasflaschen sowie der Verzehr von Speisen sind nicht erlaubt.
  7. Abfälle sind in den vorhandenen Abfallbehältern zu entsorgen.
  8. Es dürfen keine Hunde auf die Sportanlage gelassen werden.

Der Landkreis Schaumburg und die Stadt Rinteln appellieren an alle Nutzerinnen und Nutzer, Rücksicht aufeinander zu nehmen und die Sportanlagen im Interesse aller pfleglich zu behandeln.

Für Auskünfte zur Nutzung und zur Buchung für den Vereinssport steht das Amt für Bildung, Kultur und Sport der Stadt Rinteln unter der Telefonnummer 05751 / 403-407 zur Verfügung.