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Neues KfW-Förderprogramm unterstützt die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum

30.06.2026

Die Stadt Rinteln informiert über Fördermöglichkeiten für Immobilieneigentümer und Investoren

Mit dem neuen KfW-Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt der Bund die Umwandlung von bislang gewerblich genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen in dringend benötigten Wohnraum. Die Stadt Rinteln weist Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien, Investoren sowie Unternehmen auf die attraktiven Fördermöglichkeiten hin.

Gefördert wird der Umbau von beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Voraussetzung ist, dass durch die Maßnahme mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen wird. Die neu entstehenden Wohnungen müssen zudem bestimmte energetische Standards erfüllen.

Für jede neu geschaffene Wohneinheit kann ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden. Die förderfähigen Kosten sind dabei auf maximal 100.000 Euro je Wohneinheit begrenzt. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

„Gerade in Innenstädten und Ortskernen gibt es immer wieder Gebäude oder Gebäudeteile, deren bisherige Nutzung nicht mehr zeitgemäß ist oder die teilweise leer stehen. Das neue Förderprogramm eröffnet Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit, solche Flächen wirtschaftlich sinnvoll umzunutzen und gleichzeitig einen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum zu leisten“, sagt Daniel Jakschik, Leiter des Amtes für Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Rinteln.

Auch für die Stadtentwicklung biete das Programm interessante Perspektiven. „Die Umnutzung bestehender Gebäude stärkt und belebt die Innenstadtentwicklung und kann helfen, zusätzlichen Flächenverbrauch zu vermeiden. Deshalb möchten wir potenzielle Interessenten frühzeitig auf diese Fördermöglichkeit aufmerksam machen“, so Jakschik weiter.

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ sowie die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite der KfW unter www.kfw.de/266 verfügbar.